Sperranträge zur Teilnahme am spielformübergreifenden Sperrsystem

08.11.2023

Hier finden Sie die aktuellen Sperranträge für die Teilnahme am übergreifenden Sperrsystem nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), welches seit dem 01. Juli 2021 bundesweit in Kraft getreten ist.
Während einer anfänglichen Übergangsphase müssen diese derzeit noch ausgefüllt per Email an spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de gesendet werden. Später soll es hierfür auch eine reine Onlinelösung geben.

Wichtig: Derzeit in Spielhallen gesperrte Spieler*innen werden nicht automatisch in das übergreifende Sperrsystem überführt. Betroffene Spieler*innen sollten diesen Sperrantrag ebenfalls ausfüllen und an die o.g. Adresse senden.

Die Sperranträge beinhalten zusätzlich die Option, die Dauer der Sperre selbst zu bestimmen. So sind befristete Sperren (min. 3 Monate) als auch unbefristete Sperren (min. 1 Jahr) möglich. Regelungen, welche das Aufheben einer Sperre erschweren können, finden sich nicht mehr im Gesetz.

Wichtig! Befristete als auch unbefristete Sperren laufen nicht automatisch aus. Vielmehr muss jede Spielersperre per Antrag aufgehoben werden. Erst danach werden die personenbezogenen Daten aus der Datenbank gelöscht (Weitere Informationen hierzu finden Sie in den  Datenschutzhinweisen des RP Darmstadt unter den Anträgen).

Lotterien, welche nicht mehr als zwei Mal pro Woche veranstaltet werden (LOTTO 6 aus 49, Eurojackpot usw.), das sogenannte Gewinnsparen und Pferdewetten werden vom Sperrsystem nicht erfasst.

Im neuen Sperrsystem ist auch die Möglichkeit einer Fremdsperre gegeben. Hierbei können Angehörige oder auch das Personal eines Glücksspielanbieters eine Sperre für eine andere Person beantragen. Wir weisen darauf hin, dass eine solche Sperre nur im Einzelfall sinnvoll sein kann, da sie unserer Meinung nach einer Entmündigung gleichkommt. Zudem gibt es im Rahmen dieser Sperre nur die Option einer unbefristeten Sperre (min. 1 Jahr). Angehörige sollten Betroffene daher eher zur Selbstsperre motivieren.

Wichtig! Die hier verlinkten Anträge sind nicht barrierefrei und müssen vor dem Ausdrucken digital ausgefüllt werden, da andernfalls die darin enthaltenen voreingestellten Auswahlfelder nicht mehr geändert werden können. Das Ausfüllen sollte in jedem gängigen PDF-Reader (z.B. Adobe Acrobat Reader, Google Crome) möglich sein.

Weitere Details zum Sperrsystem sind auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt, welches das Oasis-System verwaltet, unter folgendem Link zu finden:

https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielsuchtpraevention/faq-spieler

(letzte Aktualisierung der Antragsformulare 08.11.2023)

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